Allgemeine Vertragsbedingungen

Zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienhaus.

Allgemeine Preisinformation für die Objekte

Unsere Preise sind Wochenpreise / Verlängerungstag. Im Wochenpreis enthalten sind die Energiekosten, die Endreinigung und eine Verwaltungspauschale pro Buchung. Alle Preisangaben ohne Gewähr!

1) Thomas Oppelt – nachstehend „Ahorn Chalet“ genannt – tritt als Vermieter des Objektes auf.

2) Die veröffentlichen Maße und Wohnungsbeschreibungen des angebotenen Objektes können im Einzelfall abweichen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mietminderung.

3) Der Vertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen kommt spätestens durch verbindliche Buchung, die Unterschrift des Mieters unter den

Vertrag oder die von Ahorn Chalet dem Mieter übersandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.

4) Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Änderungen dieser Zeiten

bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5) Die im Vertrag vereinbarte oder in der Objektbeschreibung angegebene Personenzahl darf nicht ohne schriftliche Zustimmung überschritten werden.

Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von 50,00 € pro Person

und angefangenen Tag zu vergüten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weiter- oder untervermietet werden oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

6) Zusatzleistungen oder eine ggf fällige Kur- oder Ortsabgabe sind im Mietpreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

7) Der Mietpreis und ggf. weitere gebuchte Zusatz- und Dienstleistungen sind rechtzeitig vor der Anreise per Überweisung (eine Woche bzw. 7 Tage vor Anreise) auf unser Konto zu überweisen. Eine Anzahlung und eine Kaution wird erhoben, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.

8) Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert oder durch einen in

seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht

nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus

einer eventuell erfolgten anderweitigen Vermietung des gebuchten Mietobjektes anrechnen lassen. Der Mieter ist also verpflichtet somit 80 %

des Mietzinses pauschal zu zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzt. Ahorn-Chalet empfiehlt vorsorglich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland.

9) Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe

von € 25,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich

niedriger als die Pauschale entstanden ist.

10) Der Mieter ist bei Mietbeginn verpflichtet etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermittler anzuzeigen, damit Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden kann. Andernfalls wird bei rügeloser Inbesitznahme des Mietgegenstandes davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand vertragsgemäß vorgefunden hat. Der Mieter ist während der Mietdauer für das Ferienhaus oder die -wohnung sowie für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung entsprechend unserem Merkblatt verantwortlich. Wohnung und Einrichtung sind sorgsam zu behandeln, entstandene Beschädigungen oder Schäden unverzüglich an Ahorn-Chalet zu melden und die Hinweise gemäß des ausgelegten Merkblattes (Bitten und Hinweise), die damit Bestandteil des Mietvertrages sind, zu beachten. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden.

Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden nur von der Ahorn-Chalet auf Kosten des Mieters veranlasst.

11) Haustiere sind nicht erlaubt. Der Mieter ist verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand auch an Allergiker vermietet wird, denen unter Umständen zugesichert ist, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen dem Vermittler und dem Mieter daraus erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.

12) Im Ahornchalet (Holzhaus) ist die Verwendung von offenem Feuer strikt verboten, auch das Grillen über offenem Feuer auf der Terrasse und jegliche Art von Feuerwerk und/oder Böllern und ähnlichem.

13) Bei Mietende ist der Mietgegenstand in folgendem Zustand zu hinterlassen: Sämtliche Räume, Balkone, Terrassen besenrein. Mülleimer entleert

und Müll ordnungsgemäß entsorgt. Sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. abgewaschen, getrocknet und in den Schränken und Schubladen

eingeräumt, Geschirrspüler (und ggf. Waschmaschinen und -Trockner nebst Flusensieb) geleert und gereinigt. Sämtliche Türen und Fenster verschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Mieters bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

14) Die gesondert dem Mietvertrag beigefügte „Vereinbarung zur Nutzung des Internetzuganges“ und die vom Mieter zwingend zu beachtenden

Pflichten/Unterlassungen ist Bestandteil des Mietvertrages.

15) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bestehen nicht, es sei denn es ist von den Vertragsparteien schriftlich etwas

Entsprechendes vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen

oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn

und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im

Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben,

sowie für Passiv-Prozesse, ist Bayreuth das zuständige Gericht.